Aufnahmeantrag für die Mitgliedschaft im Förderverein der Männerfeuerwehr Bortfeld e. V.

Sie kön­nen den Auf­nah­meantrag hier online aus­füllen und absenden. Wenn Sie die Papier­form bevorzu­gen, kön­nen Sie den Antrag hier herun­ter­laden.



    Datenschutzerklärung

    1. Diese Daten­schutzerk­lärung bein­hal­tet die „Infor­ma­tion­spflicht bei Erhe­bung von per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en bei der betrof­fe­nen Per­son“ gemäß Art. 13 Daten­schutz-Grund­verord­nung (DS-GVO).
    2. Ver­ant­wortliche Stelle: Fördervere­in der Män­ner­feuer­wehr e.V, Katzha­gen 1, 38176 Wen­de­burg-Bort­feld. Vor­stand Dirk Schröder, Ralf Strömel, Dirk Leitermann
      Mit dem Beitritt eines Mit­glieds nimmt der Vere­in fol­gende per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en auf:
      • Name
      • Adresse
      • Geburts­da­tum
      • Bankverbindung
      • Tele­fon­num­mer
      • E‑Mail-Adresse
    1. Diese Infor­ma­tio­nen wer­den in dem vere­in­seige­nen EDV-Sys­tem und in Papier­form gespe­ichert. Jedem Vere­ins­mit­glied wird dabei eine Mit­glied­snum­mer zuge­ord­net. Die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en wer­den dabei durch geeignete tech­nis­che und organ­isatorische Maß­nah­men vor der Ken­nt­nis­nahme Drit­ter geschützt. Nach Art. 6, Abs. 1, lit. b) DSGVO ist die Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en recht­mäßig, wenn diese für die Erfül­lung eines Ver­tragsver­hält­niss­es – hier: Mit­glied­schaft im Vere­in – erforder­lich sind.
    2. Für weit­ere per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en und für solche, die in den Vere­in­spub­lika­tio­nen und Online-Medi­en veröf­fentlicht wer­den sollen, ist eine schriftlich­er Ein­willi­gungserk­lärung des Mit­gliedes unter Beach­tung des Art. 7 DSGVO notwendig. Dazu ist ein entsprechen­des Form­blatt des Vere­ins vom Mit­glied zu unter­schreiben. Die Entschei­dung zur Erhe­bung weit­er­er per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en und deren Veröf­fentlichung trifft das Mit­glied frei­willig. Das Ein­ver­ständ­nis kann das Mit­glied jed­erzeit ohne nachteilige Fol­gen mit Wirkung für die Zukun­ft in Textform gegenüber dem Vere­insvor­stand widerrufen.

    Bei Mit­gliedern mit beson­deren Auf­gaben (z. B. Vor­standsmit­glieder, Abteilungsleiter/innen) wer­den ggf. weit­ere Dat­en übermittelt:

      • Tele­fon­num­mer
      • E‑Mail-Adresse
      • Funk­tion im Verein
    1. Beim Aus­tritt aus dem Vere­in wer­den die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en des Mit­glieds aus der Mit­glieder­daten­ver­wal­tung gelöscht. Per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en, die die Kassen­ver­wal­tung betr­e­f­fen, wer­den gemäß der steuerge­set­zlichen Bes­tim­mungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestä­ti­gung des Aus­tritts durch den Vor­stand auf­be­wahrt. Sie wer­den gesperrt.
    2. Das Mit­glied hat das Recht auf Auskun­ft des Vere­ins über seine gespe­icherten Dat­en sowie auf deren Berich­ti­gung und Löschung (sofern nicht Art. 6, Abs. 1, lit b) oder lit. f) DSGVO betrof­fen ist). Dieses bezieht sich auch auf eine Ein­schränkung der Daten­ver­ar­beitung oder ein Wider­spruch gegen eine Datenüber­mit­tlung. Eine entsprechende Anfrage ist per Textform an den Vor­stand zu stellen.